Das Formale

Satzung des Kleinkunstvereins Altbau e. V. in der gültigen Fassung vom März 2018

Nach den Vorstandswahlen am 13. April 2023 wurde in § 1 der Sitz des Vereins aktualisiert. Ansonsten erfolgte keine Änderung des Satzungsinhaltes.

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Zweck des Vereins

Förderung von Kleinkunst, insbesondere Kleinkünstler aus dem Allgäu, Chansons, Folklore, Kabarett und Satire sowie Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im ALTBAU in Irsee auf

dem Gebiet Kleinkunst, Chanson, Folklore, Kabarett und Satire. Es besteht nicht die Absicht der Gewinnerzielung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen

Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig (siehe auch § 8, neu). Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Beiträge

Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Gebühr von € 10,00 zu zahlen.
Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt für die einfache Mitgliedschaft (bis zu 2 Personen) € 32,00, für die erweiterte Mitgliedschaft (bis zu 4 Personen) € 50,00.
Mitglieder, die nachweisen können, dass sie über kein eigenes Einkommen verfügen (z.B. Schüler- oder
Studentenausweis), zahlen die Hälfte. Bei Eintritt während des Kalenderjahres ist der Beitrag anteilsmäßig zu zahlen, aufgerundet auf volle Monate.



Falls Du noch nicht Mitglied im Kleinkunstverein Altbau e.V. bist, findest Du HIER weitere Informationen.