Die nachfolgenden Textpassagen stammen aus der Satzung des Kleinkunstvereins. Der komplette Text kann HIER heruntergeladen werden.
Organe des Vereins
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Vertretung, Rechte und Pflichten des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Von links: Hans-Jürgen Berger, Ernst Starke, Gaby Starke, Dr. Wolfgang Schuh, Dr. Ulrich Schuck,
Dr. Siegfried Aldenhoff, Waltraud Berger, Dorothea Schmidt (1. Vorsitzende)